Bevollmächtigter
Ab 01.01.2023 gilt in Österreich die neue Verpackungsverordnung.
Ab diesem Zeitpunkt benötigt ihr Unternehmen einen Bevollmächtigten in Österreich, der diverse Meldungen abarbeitet und Ansprechpartner der Behörden ist.
Sollten sie interesse an einer Vertretung haben, rufen sie uns an.
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